Bolivia Nr. 153
Februar - April 2008
(48 Seiten, erschienen am 29.04.2008)

Inhalt
Schwerpunkt: Autonomie
   - Bolivien auf dem Weg in die offene Konfrontation?
   - Autonomie - ein schönes Wort
        Die bürgerliche Elite von Santa Cruz dreht ihr eigenes Ding

   - Autonomie: Stein des Anstoßes
- Alarmierender Anstieg von Selbstjustizfällen führt zu neuer Diskussion über die Legalisierung der Gemeindejustiz
- "Es ist genug Zeit vergangen, jetzt kann ich ausführlich sprechen"
     Interview mit Ex-Präsident Carlos Mesa
Schwerpunkt: Migration
   - Quo vadis Bolivia?
         Transmigration zwischen Bolivien und Spanien

   - Bürden der Migration
        Die Situation der Bolivianer in Argentinien
   - Geldsegen aus dem Ausland:
        Bolivianische Migranten schicken immer mehr Geld in ihre Heimat
- Dortmunder Ärzte kämpfen in Bolivien gegen die Chagas-Krankheit
- Vor 25 Jahren: Der Nazi-Kriegsverbrecher Klaus Altmann wird aus Bolivien geschleust
- Marienkult in Bolivien

 

Auszüge aus den Beiträgen

 

Bolivien auf dem Weg in die offene Konfrontation?
"Nicht einmal der Pabst …"
Nachdem Mitte Dezember vergangenen Jahres in Santa Cruz die "Autonomiestatuten" der Öffentlichkeit vorgestellt worden waren und etwas später ein kurzlebiger Dialogver-such zwischen Regierung und oppositionellen Präfekten scheiterte, verschärfte die Regierungsopposition um die Autonomisten in Santa Cruz ihr Vorgehen zusehends. Mit 140 000 Unterschriften beantragten Vertreter des Comité Cívico und der Präfektur im Rahmen einer "Bürgerinitiative" beim Departamentalen Wahlgerichtshof die Durchführung eines Referendums zur Bestätigung ihrer Statuten. Der Wahlgerichtshof, dessen Vorsitzender Mario Orlando Parada im Chor der Regionalelite mitsingt, billigte den Antrag und organisiert seither den Volksentscheid für den vierten Mai. Illegalerweise, denn die Verfassung weist einzig dem Nationalen Kongress die Befugnis zur Anordnung derartiger Referenden wie auch zur Ausformulierung der Referendumsfrage zu. Und der, einmal mehr handlungsunfähig, hat sich bislang nicht geäußert.
Um auf diesen Vorstoß der Opposition zu reagieren, beschloss die Regierungspartei in einer zweifelhaften Parlamentssitzung - Abgeordnete der Oppositionspartei Podemos wurden von regierungsnahen Demonstranten daran gehindert, das Parlament zu betreten - das Referendum über den neuen Verfassungsentwurf und den damit zusammenhängenden Volksentscheid über den größtmöglichen Landbesitz (5000 oder 10 000 Hektar) für den gleichen Tag anzusetzen. Allerdings hielt dieses Vorhaben nur kurze Zeit, denn überraschender Weise verfügte Anfang März der Präsident des Nationalen Wahlgerichtshof, José Luis Exeni, die Aussetzung aller anstehenden Referenden. Als Gründe dafür nannte er hauptsächlich technische, organisatorische und auch rechtliche Faktoren: dem Wahlgerichtshof stünden nicht die vom Gesetz vorgesehen neunzig Tage Vorberei-tungszeit zur Verfügung. Exeni forderte außerdem die departamentalen Gerichtshöfe auf - neben Santa Cruz planen auch Beni, Pando und Tarija in Kürze ihre Autonomiestatuten qua Referendum validieren zu lassen - , die angestrebten Plebiszite zu suspendieren und kündigte an, die Resultate der regionalen Referenden nicht anzuerkennen. Nach dem Wahlgesetz müssen die Ergebnisse aller Referenden durch den CEN geprüft und bestätigt werden, sonst sind sie wertlos.
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(Der vollständige Artikel ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen.)


Autonomie - ein schönes Wort
Die bürgerliche Elite von Santa Cruz dreht ihr eigenes Ding

Die Volksabstimmung über das "Statut des autonomen Departements Santa Cruz" (Estatuto del Departamento Autónomo de Santa Cruz, abgekürzt: das Statut) am 4. Mai 2008 rückt immer näher. Während die Regierung Evo Morales das Statut inhaltlich und wegen grober Verfahrensverstöße für "illegal" erklärt, aber scheinbar machtlos diesem politischen Treiben zuschaut, forcieren das Bürgerkomitee Santa Cruz und der bereits aus Wahlen hervorgegangene Präfekt Rubén Costas die Etablierung einer unabhängig von der Zentralregierung "geschneiderten" Verfassung für das Departement. Auf beiden Seiten gibt es warnende und kompromissbereite Töne, aber auch Bereitschaft zum Konflikt. Ausgang offen.
Ein Staat im Staat? Autonomie oder Unabhängigkeit
Das umstrittene Statut wurde von der Provisorischen Autonomieversammlung (Asamblea Provisional Autónomica) erarbeitet und am 15. Dezember 2007 der Öffentlichkeit in Massenversammlungen vorgestellt. Es enthält mit seinen 168 Paragraphen schon von der Menge her, aber auch hinsichtlich der erfassten inhaltlichen Aspekte eine auffällig umfassende Regelung der politischen Abläufe im Departement. (s. Bolivia 152, S. 3 ff) Ist Santa Cruz doch auf dem Weg in die staatliche Unabhängigkeit oder lässt es sich wenigstens den Weg dazu offen? In den "Übergangsbestimmungen" am Ende dieses Statutes, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Zuständigkeiten, die sich "noch in der Macht des Nationalstaates befinden" nach einem von der Exekutive des Departements ausgearbeiteten und von der gesetzgebenden Versammlung gebilligten Zeitplan "transferiert" werden müssen. Auch die für die Ausübung solcher Kompetenzen notwendigen Mittel müssen entsprechend aus dem nationalen Haushalt in die Verwaltung des Departements übergeleitet, ja selbst die einschlägigen Immobilien sollen dem autonomen Departement Santa Cruz kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Eine paritätische Kommission, bestückt mit Experten des Nationalstaates und des Departements, soll zur Regelung umstrittener Fragen geschaffen werden. Bis zum Zusammentreten einer durch allgemeine Wahlen bestimmten "gesetzgebenden Versammlung des Departements" (Asamblea Legislativa Departamental) soll der seit 2006 bestehende "Departementrat" die entsprechenden Funktionen wahrnehmen und bereits 90 Tage nach Inkraftsetzung des hier besprochenen Statuts durch das Referendum auch die Wahlen zur ersten Legislative einleiten. Bisher bestehende Regelungen der Verwaltung müssen mehr und mehr an die neu entstehenden Gesetze des Departements angepasst werden. Wenn bei der Bildung des für die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit Boliviens zuständigen Organs die konstitutionellen Prinzipien der Gewaltenteilung sowie der Tauglichkeit und Besonderheit der Funktion des Rechts verletzt werden, wird sich das Autonome Departement Santa Cruz seiner Rechtsprechung solange nicht unterwerfen, bis die genannten Verletzung wieder aufgehoben wird.
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(Der vollständige Artikel ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen.)


Autonomie: Stein des Anstoßes
Konstellation des Streits um Autonomie
Anders als in den meisten Medien dargestellt, sind bolivianische Autonomiebegehren nicht neu: Bereits um 1874 forderte der Rechtsanwalt Andrés Ibañez, in Santa Cruz Präfekten mehr Handlungsfreiheiten einzuräumen; 1898 fand die sog. Föderalismusrevolution im Westen Boliviens statt. Ab dem Jahr 1982, der Rückkehr von der Diktatur zur Demokratie, konvertierten vorher wirtschaftlich orientierte Aufgaben ziviler Gruppierungen in Begehren nach mehr Bürgerbeteiligung in bolivianischen Regionen1. So kam es einerseits zu legislativen dezentralisierenden Projekten2, andererseits wurden ab 1985 neoliberale Prämissen erfüllt, um von IWF und Weltbank Wirtschaftshilfe zu erhalten und das von den Diktaturen heruntergewirtschaftete Land vor dem totalen Bankrott zu bewahren - die zentralistische Grundordnung des Landes blieb dabei im Wesentlichen unangetastet. Der aktuelle Autonomiestreit zwischen den Departamentos3 und der Zentralregierung reiht sich also nahezu als "alte Marotte" in die traditionelle bolivianische Diskussion um Dezentralisierung ein.
Seit Beginn der Systemkrise ab dem Jahre 2000 etablierte sich immer mehr ein politischer Diskurs um regionale Autonomien. Kompromissbereit - aus Angst Bolivien könnte durch einen von den Regionen einseitig polemisierten Autonomiediskurs gespalten werden - bat der damalige Präsident Carlos D. Mesa im Jahre 2005 den "rebellierenden" Bürgerkomitees und Gruppierungen4 an, Präfekten zu ernennen, welche in den Departements direkt gewählt wurden.5 Dieses Projekt wurde nach Mesas politischem Scheitern im Juli 2005 von Eduardo Rodríguez Veltzé in Form von Gesetz 3090 fortgeführt: Zwei Präsidentialdekrete6 wurden angesetzt, sodass die Wahl der Präfekten gleichzeitig mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 4. Dezember 2005 stattfanden. Die traditionellen Parteien verschlingend, wurde mit großer Mehrheit MAS mit Präsident Evo Morales Ayma gewählt. Der Großteil der Präfekten wurde hingegen von der Opposition gestellt.7 Ganz im Gegensatz zur vorherigen Praxis, Präfekten nur durch den Präsidenten ernennen zu lassen, stehen der Zentralregierung zum ersten Mal in der bolivianischen Geschichte direkt "selektierte"8 Präfekten gegenüber. Angesichts der momentanen Konflikte zwischen präfektualer- und der Regierungsebene scheint es, als hätte sich Bolivien am 4. Dezember 2005 um seine Einheit "verwählt".
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Alarmierender Anstieg von Selbstjustizfällen führt zu neuer Diskussion über die Legalisierung der Gemeindejustiz
Es geschah in Epizana, ein Ort 130 Kilometer entfernt von Cochabamba: Um 2 Uhr nachts, am 26. Februar 2008, befinden sich drei Polizisten in einem Polizeikontrollposten. Dieser liegt an einer alten, kaum noch genutzten Straße nach Santa Cruz, von der bekannt ist, dass sie als Route für illegalen Autohandel und Drogentransport aus dem Chapare genutzt wird. Die Polizisten werden überwältigt und von den Dorfbewohnern in ein Haus verschleppt. Anlass für diese Entführung waren Gerüchte, wonach die Polizisten den Bruder des Gemeinderats von Epizana misshandelt und erpresst haben sollen. Durch den Bericht des Lokalradiosenders über die Entführung werden die Dorfbewohner aufgehetzt und stürmen das Haus, in dem die Polizisten festgehalten werden. Kurze Zeit später wirft man die drei Polizisten aus dem zweiten Stock des Hauses auf die Straße. Dort werden sie gefesselt, brutal mit Stöcken und Steinen geschlagen, mit heißem Wasser verbrannt und nach einigen Stunden des Martyriums um 10.30 Uhr erhängt.
Andere Polizisten, die zunächst versucht hatten, die zu der Zeit noch lebenden Gefangenen zu befreien, wurden von der zahlenmäßig weitaus überlegenen Menschenmenge verjagt. Erst um 13 Uhr kommt eine größere Polizeieinheit zu Hilfe. Sie findet jedoch nur noch die drei toten Polizisten, hinterlassen auf einer Landstraße.
Ein Journalist und ein Kameramann von Red Bolivision waren als Augenzeugen vor Ort. Sie waren von den Dorfbewohnern über die Entführung der Polizisten informiert und zur Berichterstattung gerufen worden. Als jedoch die Situation außer Kontrolle geriet wollten die Leute nicht mehr gefilmt werden und versuchten, der Kamera habhaft zu werden. Dabei gingen sie auf die Journalisten los, die sich jedoch - wenn auch verletzt - vor der aufgebrachten Menge retten konnten. Sie wurden später im Krankenhaus behandelt.
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Quo vadis Bolivia?
Transmigration zwischen Bolivien und Spanien
"Ya no hay más espacios a España1" - Dieser Spruch, der kurz vor Einführung der Visumspflicht für ausreisewillige Bolivianer2 am 01.04.2007 im Zentrum Cochabambas zu lesen war, ist ein Symbol für die Abschottung Europas gegen den Exodo Boliviano. Einige der Gründe und Umstände sollen am Beispiel internationaler Migrationsströme zwischen Bolivien und Spanien in folgendem Artikel dargestellt werden.
Abriss der bolivianischen Migrationsgeschichte
Bolivien verzeichnet schon seit inkaischer Zeit große Migrationsbewegungen. Binnenmigrationen gehören seit Jahrzehnten aufgrund des unsteten Arbeitsmarktes und sowohl politisch als auch wirtschaftlich anhaltender Veränderungen zu einer alltäglichen (Über)Lebensstrategie. So führte z.B. die Privatisierung der Minen durch das 1985 von Paz Estensoro erlassene Decreto 21060 und der damit einhergehende Verlust vieler Arbeitsplätze zu großen nationalen Wanderungen. Diese gingen überwiegend unidirektional gerichtet von den Departements des Hochlandes zu den landwirtschaftlich geprägten Departements der Valles und des Oriente aus.
Schon seit dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts führte die Suche nach Arbeits- und besseren Verdienstmöglichkeiten viele Bolivianer auch über die Staatsgrenze hinweg in das Nachbarland Argentinien3, aber auch nach Chile, Brasilien und später in die USA, Israel und Japan. Seit Anfang der 1990er Jahre ist in Bolivien zudem verstärkt das Phänomen der transnationalen Migration nach Europa und dort vorzugsweise nach Spanien zu beobachten.4 Diese internationale (Arbeits)Migration wird von De La Torre (2006) als eine der zentralen Dynamiken der Globalisierung bezeichnet.5 Das bedeutet, dass im Zeichen der Globalisierung neben dem globalen Handel mit Gütern und Investitionen vor allem im privaten Dienstleistungssektor eine weltweite Nachfrage an internationalen Arbeitskräften entstanden ist.

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