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Bolivien auf dem Weg
in die offene Konfrontation?
"Nicht einmal der Pabst
"
Nachdem Mitte Dezember vergangenen Jahres in Santa Cruz die "Autonomiestatuten"
der Öffentlichkeit vorgestellt worden waren und etwas später
ein kurzlebiger Dialogver-such zwischen Regierung und oppositionellen
Präfekten scheiterte, verschärfte die Regierungsopposition
um die Autonomisten in Santa Cruz ihr Vorgehen zusehends. Mit 140 000
Unterschriften beantragten Vertreter des Comité Cívico und
der Präfektur im Rahmen einer "Bürgerinitiative" beim
Departamentalen Wahlgerichtshof die Durchführung eines Referendums
zur Bestätigung ihrer Statuten. Der Wahlgerichtshof, dessen Vorsitzender
Mario Orlando Parada im Chor der Regionalelite mitsingt, billigte den
Antrag und organisiert seither den Volksentscheid für den vierten
Mai. Illegalerweise, denn die Verfassung weist einzig dem Nationalen Kongress
die Befugnis zur Anordnung derartiger Referenden wie auch zur Ausformulierung
der Referendumsfrage zu. Und der, einmal mehr handlungsunfähig, hat
sich bislang nicht geäußert.
Um auf diesen Vorstoß der Opposition zu reagieren, beschloss die
Regierungspartei in einer zweifelhaften Parlamentssitzung - Abgeordnete
der Oppositionspartei Podemos wurden von regierungsnahen Demonstranten
daran gehindert, das Parlament zu betreten - das Referendum über
den neuen Verfassungsentwurf und den damit zusammenhängenden Volksentscheid
über den größtmöglichen Landbesitz (5000 oder 10
000 Hektar) für den gleichen Tag anzusetzen. Allerdings hielt dieses
Vorhaben nur kurze Zeit, denn überraschender Weise verfügte
Anfang März der Präsident des Nationalen Wahlgerichtshof, José
Luis Exeni, die Aussetzung aller anstehenden Referenden. Als Gründe
dafür nannte er hauptsächlich technische, organisatorische und
auch rechtliche Faktoren: dem Wahlgerichtshof stünden nicht die vom
Gesetz vorgesehen neunzig Tage Vorberei-tungszeit zur Verfügung.
Exeni forderte außerdem die departamentalen Gerichtshöfe auf
- neben Santa Cruz planen auch Beni, Pando und Tarija in Kürze ihre
Autonomiestatuten qua Referendum validieren zu lassen - , die angestrebten
Plebiszite zu suspendieren und kündigte an, die Resultate der regionalen
Referenden nicht anzuerkennen. Nach dem Wahlgesetz müssen die Ergebnisse
aller Referenden durch den CEN geprüft und bestätigt werden,
sonst sind sie wertlos.
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(Der vollständige Artikel ist in
der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
Autonomie
- ein schönes Wort
Die bürgerliche Elite von Santa Cruz dreht ihr eigenes Ding
Die Volksabstimmung über das "Statut des autonomen Departements
Santa Cruz" (Estatuto del Departamento Autónomo de Santa
Cruz, abgekürzt: das Statut) am 4. Mai 2008 rückt immer näher.
Während die Regierung Evo Morales das Statut inhaltlich und wegen
grober Verfahrensverstöße für "illegal" erklärt,
aber scheinbar machtlos diesem politischen Treiben zuschaut, forcieren
das Bürgerkomitee Santa Cruz und der bereits aus Wahlen hervorgegangene
Präfekt Rubén Costas die Etablierung einer unabhängig
von der Zentralregierung "geschneiderten" Verfassung für
das Departement. Auf beiden Seiten gibt es warnende und kompromissbereite
Töne, aber auch Bereitschaft zum Konflikt. Ausgang offen.
Ein Staat im Staat? Autonomie oder Unabhängigkeit
Das umstrittene Statut wurde von der Provisorischen Autonomieversammlung
(Asamblea Provisional Autónomica) erarbeitet und am 15. Dezember
2007 der Öffentlichkeit in Massenversammlungen vorgestellt. Es enthält
mit seinen 168 Paragraphen schon von der Menge her, aber auch hinsichtlich
der erfassten inhaltlichen Aspekte eine auffällig umfassende Regelung
der politischen Abläufe im Departement. (s. Bolivia 152, S. 3 ff)
Ist Santa Cruz doch auf dem Weg in die staatliche Unabhängigkeit
oder lässt es sich wenigstens den Weg dazu offen? In den "Übergangsbestimmungen"
am Ende dieses Statutes, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
eine Reihe von Zuständigkeiten, die sich "noch in der Macht
des Nationalstaates befinden" nach einem von der Exekutive des Departements
ausgearbeiteten und von der gesetzgebenden Versammlung gebilligten Zeitplan
"transferiert" werden müssen. Auch die für die Ausübung
solcher Kompetenzen notwendigen Mittel müssen entsprechend aus dem
nationalen Haushalt in die Verwaltung des Departements übergeleitet,
ja selbst die einschlägigen Immobilien sollen dem autonomen Departement
Santa Cruz kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Eine paritätische
Kommission, bestückt mit Experten des Nationalstaates und des Departements,
soll zur Regelung umstrittener Fragen geschaffen werden. Bis zum Zusammentreten
einer durch allgemeine Wahlen bestimmten "gesetzgebenden Versammlung
des Departements" (Asamblea Legislativa Departamental) soll der
seit 2006 bestehende "Departementrat" die entsprechenden Funktionen
wahrnehmen und bereits 90 Tage nach Inkraftsetzung des hier besprochenen
Statuts durch das Referendum auch die Wahlen zur ersten Legislative einleiten.
Bisher bestehende Regelungen der Verwaltung müssen mehr und mehr
an die neu entstehenden Gesetze des Departements angepasst werden. Wenn
bei der Bildung des für die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit
Boliviens zuständigen Organs die konstitutionellen Prinzipien der
Gewaltenteilung sowie der Tauglichkeit und Besonderheit der Funktion des
Rechts verletzt werden, wird sich das Autonome Departement Santa Cruz
seiner Rechtsprechung solange nicht unterwerfen, bis die genannten Verletzung
wieder aufgehoben wird.
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(Der vollständige Artikel
ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
Autonomie:
Stein des Anstoßes
Konstellation des Streits um Autonomie
Anders als in den meisten Medien dargestellt, sind bolivianische Autonomiebegehren
nicht neu: Bereits um 1874 forderte der Rechtsanwalt Andrés Ibañez,
in Santa Cruz Präfekten mehr Handlungsfreiheiten einzuräumen;
1898 fand die sog. Föderalismusrevolution im Westen Boliviens statt.
Ab dem Jahr 1982, der Rückkehr von der Diktatur zur Demokratie, konvertierten
vorher wirtschaftlich orientierte Aufgaben ziviler Gruppierungen in Begehren
nach mehr Bürgerbeteiligung in bolivianischen Regionen1. So kam es
einerseits zu legislativen dezentralisierenden Projekten2, andererseits
wurden ab 1985 neoliberale Prämissen erfüllt, um von IWF und
Weltbank Wirtschaftshilfe zu erhalten und das von den Diktaturen heruntergewirtschaftete
Land vor dem totalen Bankrott zu bewahren - die zentralistische Grundordnung
des Landes blieb dabei im Wesentlichen unangetastet. Der aktuelle Autonomiestreit
zwischen den Departamentos3 und der Zentralregierung reiht sich also
nahezu als "alte Marotte" in die traditionelle bolivianische
Diskussion um Dezentralisierung ein.
Seit Beginn der Systemkrise ab dem Jahre 2000 etablierte sich immer mehr
ein politischer Diskurs um regionale Autonomien. Kompromissbereit - aus
Angst Bolivien könnte durch einen von den Regionen einseitig polemisierten
Autonomiediskurs gespalten werden - bat der damalige Präsident Carlos
D. Mesa im Jahre 2005 den "rebellierenden" Bürgerkomitees
und Gruppierungen4 an, Präfekten zu ernennen, welche in den Departements
direkt gewählt wurden.5 Dieses Projekt wurde nach Mesas politischem
Scheitern im Juli 2005 von Eduardo Rodríguez Veltzé in Form
von Gesetz 3090 fortgeführt: Zwei Präsidentialdekrete6 wurden
angesetzt, sodass die Wahl der Präfekten gleichzeitig mit den Präsidentschafts-
und Parlamentswahlen am 4. Dezember 2005 stattfanden. Die traditionellen
Parteien verschlingend, wurde mit großer Mehrheit MAS mit Präsident
Evo Morales Ayma gewählt. Der Großteil der Präfekten wurde
hingegen von der Opposition gestellt.7 Ganz im Gegensatz zur vorherigen
Praxis, Präfekten nur durch den Präsidenten ernennen zu lassen,
stehen der Zentralregierung zum ersten Mal in der bolivianischen Geschichte
direkt "selektierte"8 Präfekten gegenüber. Angesichts
der momentanen Konflikte zwischen präfektualer- und der Regierungsebene
scheint es, als hätte sich Bolivien am 4. Dezember 2005 um seine
Einheit "verwählt".
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(Der vollständige Artikel ist in
der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
Alarmierender
Anstieg von Selbstjustizfällen führt zu neuer Diskussion über
die Legalisierung der Gemeindejustiz
Es geschah in Epizana, ein Ort 130 Kilometer entfernt von Cochabamba:
Um 2 Uhr nachts, am 26. Februar 2008, befinden sich drei Polizisten in
einem Polizeikontrollposten. Dieser liegt an einer alten, kaum noch genutzten
Straße nach Santa Cruz, von der bekannt ist, dass sie als Route
für illegalen Autohandel und Drogentransport aus dem Chapare genutzt
wird. Die Polizisten werden überwältigt und von den Dorfbewohnern
in ein Haus verschleppt. Anlass für diese Entführung waren Gerüchte,
wonach die Polizisten den Bruder des Gemeinderats von Epizana misshandelt
und erpresst haben sollen. Durch den Bericht des Lokalradiosenders über
die Entführung werden die Dorfbewohner aufgehetzt und stürmen
das Haus, in dem die Polizisten festgehalten werden. Kurze Zeit später
wirft man die drei Polizisten aus dem zweiten Stock des Hauses auf die
Straße. Dort werden sie gefesselt, brutal mit Stöcken und Steinen
geschlagen, mit heißem Wasser verbrannt und nach einigen Stunden
des Martyriums um 10.30 Uhr erhängt.
Andere Polizisten, die zunächst versucht hatten, die zu der Zeit
noch lebenden Gefangenen zu befreien, wurden von der zahlenmäßig
weitaus überlegenen Menschenmenge verjagt. Erst um 13 Uhr kommt eine
größere Polizeieinheit zu Hilfe. Sie findet jedoch nur noch
die drei toten Polizisten, hinterlassen auf einer Landstraße.
Ein Journalist und ein Kameramann von Red Bolivision waren als Augenzeugen
vor Ort. Sie waren von den Dorfbewohnern über die Entführung
der Polizisten informiert und zur Berichterstattung gerufen worden. Als
jedoch die Situation außer Kontrolle geriet wollten die Leute nicht
mehr gefilmt werden und versuchten, der Kamera habhaft zu werden. Dabei
gingen sie auf die Journalisten los, die sich jedoch - wenn auch verletzt
- vor der aufgebrachten Menge retten konnten. Sie wurden später im
Krankenhaus behandelt.
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(Der vollständige Artikel
ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
Quo
vadis Bolivia?
Transmigration zwischen Bolivien und Spanien
"Ya no hay más espacios a España1" - Dieser
Spruch, der kurz vor Einführung der Visumspflicht für ausreisewillige
Bolivianer2 am 01.04.2007 im Zentrum Cochabambas zu lesen war, ist ein
Symbol für die Abschottung Europas gegen den Exodo Boliviano. Einige
der Gründe und Umstände sollen am Beispiel internationaler Migrationsströme
zwischen Bolivien und Spanien in folgendem Artikel dargestellt werden.
Abriss der bolivianischen Migrationsgeschichte
Bolivien verzeichnet schon seit inkaischer Zeit große Migrationsbewegungen.
Binnenmigrationen gehören seit Jahrzehnten aufgrund des unsteten
Arbeitsmarktes und sowohl politisch als auch wirtschaftlich anhaltender
Veränderungen zu einer alltäglichen (Über)Lebensstrategie.
So führte z.B. die Privatisierung der Minen durch das 1985 von Paz
Estensoro erlassene Decreto 21060 und der damit einhergehende Verlust
vieler Arbeitsplätze zu großen nationalen Wanderungen. Diese
gingen überwiegend unidirektional gerichtet von den Departements
des Hochlandes zu den landwirtschaftlich geprägten Departements
der Valles und des Oriente aus.
Schon seit dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts führte die Suche
nach Arbeits- und besseren Verdienstmöglichkeiten viele Bolivianer
auch über die Staatsgrenze hinweg in das Nachbarland Argentinien3,
aber auch nach Chile, Brasilien und später in die USA, Israel und
Japan. Seit Anfang der 1990er Jahre ist in Bolivien zudem verstärkt
das Phänomen der transnationalen Migration nach Europa und dort
vorzugsweise nach Spanien zu beobachten.4 Diese internationale (Arbeits)Migration
wird von De La Torre (2006) als eine der zentralen Dynamiken der Globalisierung
bezeichnet.5 Das bedeutet, dass im Zeichen der Globalisierung neben dem
globalen Handel mit Gütern und Investitionen vor allem im privaten
Dienstleistungssektor eine weltweite Nachfrage an internationalen Arbeitskräften
entstanden ist.
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(Der vollständige Artikel
ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
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