Bolivia Nr. 151
August - Oktober 2007
(48 Seiten, erschienen am 29.10.2007)

Inhalt
- "Voller Hauptstadtstatus" vs. "Der Sitz wird nicht verlegt" - Ein Kavaliersduell?
- Zwei Jahrestage im Oktober
- Der Hoffnungsträger und die Schurken
     Die außenpolitischen Beziehungen des Evo Morales im zweiten Jahr

- Die Verstaatlichung des Minensektor wird Gesetz
     Nimmt damit das Gerangel zwischen den Minenarbeitern und der Regierung endlich ein Ende?

- Kinderrechte auf dem Prüfstand
     Aufrüttelnde Berichte von Kindersklaven und Gefängniskindern

- Afrobolivianer - wider Marginalisierung und Diskriminierung
- Bolivianisch-Deutsches Koordinationsnetz gegründet
- Bolivien 1971-1992: Erinnerungen
- Noch 40 Jahre nach seinem Tod löst "Che" Guevara Leidenschaften und Streit aus
     Fotos von La Higuera heute

 

 

Auszüge aus den Beiträgen

 

"Voller Hauptstadtstatus" vs. "Der Sitz wird nicht verlegt" -Ein Kavaliersduell?
Die Verfassungsgebende Versammlung liegt im tiefsten Koma. Die Kontroverse um den "vollen Hauptstadtstatus" - um den Umzug der Legislative und Exekutive nach Sucre - bedroht das Überleben der Verfassungsgebenden Versammlung, deren Mandat es ist, am 14. Dezember eine neue Staatsverfassung abzuliefern. La Paz wehrt sich und mobili-siert mehr als 1.000.000 Bürger unter dem Motto "Der Sitz wird nicht verlegt". Im Ausschuss für departamentale, munizipale, provinzielle und indigene Autonomie entstand folgender Vorschlag: "Die Stadt Sucre ist die Hauptstadt der Republik Bolivien, Sitz der Staatsgewalten und staatlichen Organe." Am 13. Juni wurde diese Forderung von drei Vertretern aus Santa Cruz und drei Vertretern aus Chuquisaca in das Plenum der Verfassungsgebenden Versammlung eingereicht. Daraufhin begann ein Armringen in Form von Debatten, Bürgerversammlungen (cabildo) und Protestmärschen.
Am 15. August schloss das Plenum der Verfassungsgebenden Versammlung das Thema des Hauptstadtstatus' mit einer Mehrheit von 134 Stimmen des MAS (Movimiento al Socialismo - Bewegung zum Sozialismus) aus, gegen 73 Stimmen der Opposition; sechs waren abwesend und 21 Versammlungsmitglieder verließen die Sitzung. Von diesem Moment an verschlimmerte sich die Situation; die Entscheidung führte zu einer Welle von Protesten, Streikposten öffentlicher, ziviler und universitärer Angestellter von Chu-quisaca, Belästigungen und Aggressionen gegen Versammlungsmitglieder, Zusammen-stöße mit der Polizei und Versuche, das Gran Mariscal-Theater anzuzünden, in dem die Beratungen der Versammlung stattfanden. Es gab zahlreiche Mobilisierungen in ver-schiedenen Sektoren der Hauptstadt und anderer Landesregionen: Arbeitsniederlegungen von Seiten der Bürgerkomitees von Santa Cruz, Beni, Pando, Tarija, Chuquisaca und Cochabamba (der sog. erweiterte Halbmond). Die Verfassungsgebende Versammlung wurde der Missachtung bolivianischer Gesetze beschuldigt und der Verübung eines Anschlags auf die Demokratie des Landes. Es wurde gefordert, die Plenumsentscheidung für nichtig zu erklären, da dieses alle Angelegenheiten behandeln soll. Es wurde erklärt, dass diese Entscheidung nicht per Zweidrittelmehrheit angenommen, d.h., dass die Ver-fassung und die Diskussionsordnung der Versammlung verletzt wurden.

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(Der vollständige Artikel ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen.)


Zwei Jahrestage im Oktober
Eulogio Samo aus El Alto starb am 16. Oktober an den Folgen einer Schussverletzung, die ihm fast genau vier Jahre zuvor von Soldaten zugefügt wurde. Er ist der vierte Mensch, der in den letzten beiden Jahren seinen Verletzungen aus dem Jahre 2003 erlag. Der "schwarze Oktober" fordert immer noch Opfer.
Den eigentlichen Jahrestag hat Eulogio Samo nicht mehr erlebt: am 17. Oktober jährte sich zum vierten Mal der Tag, an dem Gonzalo Sánchez de Lozada (MNR) als Präsident zurücktrat und damit den wochenlangen Auseinandersetzungen, die sich zuletzt zu einem politisch verordneten Feldzug gegen die Zivilbevölkerung mit über 70 Toten und mehr als 400 Verletzten ausgeweitet hatten, ein Ende setzte. Die Proteste richteten sich an-fänglich gegen die Erdgaspolitik der Regierung. Nach der gewaltvollen Repression ge-gen die Bevölkerung, vor allem im Altiplano und in der Stadt El Alto, gelangten andere Punkte auf die Protestagenda: der Rücktritt des Präsidenten und die Einberufung einer Verfassungsgebenden Versammlung.
Im Oktober 2003 wurde in Bolivien die Machtfrage gestellt. Danach änderten sich die Herrschaftsverhältnisse im Land gründlich - zunehmend zugunsten gesellschaftlicher Sektoren, die bis dahin vom politischen Leben des Landes ausgeschlossen waren. Mit der Mitte 2006 auf Initiative der MAS Regierung einberufenen Verfassungsgebenden Versammlung sollten diese Veränderungen auf eine dauerhafte Grundlage gestellt wer-den: ein neuer sozialer Pakt in Form einer neuen Verfassung, die der kulturellen Hetero-genität und den Entwicklungsbedürfnissen des Landes Rechnung trägt.

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Der Hoffnungsträger und die Schurken
Die außenpolitischen Beziehungen des Evo Morales im zweiten Jahr

Die Entwicklung der Außenpolitik des Präsidenten Evo Morales (MAS) war im zweiten Jahr seiner Amtszeit durch weitere Konflikte mit der Großmacht USA, durch eine enor-me politische und wirtschaftliche Vertiefung und Erweiterung der Beziehungen zu ande-ren Staaten gekennzeichnet, die - wie Iran, Libyen, Venezuela, u.a. - kritisch gegenüber dem gegenwärtig dominierenden System des Neoliberalismus stehen.
25 Jahre Erneuerung der parlamentarischen Demokratie
Nach den vielen Jahren der Militärdiktaturen wurde mit dem Amtsantritt des demokra-tisch gewählten Präsidenten Hernán Siles Zuazo am 10. Oktober 1982 eine lange, bis heute währende Epoche relativer institutioneller Stabilität eingeläutet. Dennoch rangiert Bolivien in einer Rangliste der "demokratischen und institutionellen Entwicklung" der Konrad-Adenauer-Stiftung auf einem der letzten Plätze - nur vor Nicaragua und Vene-zuela. Der ehemalige Vizepräsident Boliviens und erster Indigena in höchster Position, Víctor Hugo Cárdenas, bemängelt in seinem Rückblick auch das "Fehlen einer konsi-stenten demokratischen Kultur", hebt aber positiv die "fortschreitende öffentliche Institu-tionalität" des Landes hervor - mit dem Verfassungsgericht, dem Ombudsmann, der Autonomie der Zentralbank und der Unabhängigkeit des Wahlgerichts.
Auch im zweiten Regierungsjahr von Evo Morales blieben die Beziehungen zur nord-amerikanischen Supermacht angespannt. Dies liegt zum einen an der grundsätzlichen Kritik der sozialistischen Regierung am Großmachtgehabe der USA und an den konkre-ten Vorschlägen des bolivianischen Präsidenten, die darauf hinzielen, größere Spielräu-me und mehr Unabhängigkeit der Völker gegenüber der Weltmacht zu erringen. Zum anderen aber an ganz konkreten umstrittenen Fragen, wie dem Koka-Anbau in Bolivien oder dem Begehren der Auslieferung des Expräsidenten Sánchez.
In der Frage des Koka-Anbaus hat die Supermacht im September signalisiert, dass sie mit dem gegenwärtigen Verhalten Boliviens "zufrieden" ist. Bolivien als "drittgrößter Kokain-Produzent der Welt" habe im letzten Jahr "genug getan", um den Drogenhandel zu bekämpfen. Darum werden die USA von Sanktionen absehen und Bolivien von der Liste der Länder streichen, die "erwiesenermaßen unfähig" sind, ihr versprochenes En-gagement gegen den Drogenhandel umzusetzen. Bolivien habe dem entgegen das ange-gebene Ziel, 5000 ha der Koka-Anbauflächen zu eliminieren, erreicht. So wäre es dann auch im Sinne weiterer Zusammenarbeit "kontraproduktiv", Bolivien auf der Liste zu belassen.

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Die Verstaatlichung des Minensektor wird Gesetz
Nimmt damit das Gerangel zwischen den Minenarbeitern und der Regierung endlich ein Ende?

Die Regierung gab grünes Licht und erhob das Dekret 28901 zum Gesetz, welches die Verstaatlichung des Minensektors vorsieht. Der Beschluss erteilt der staatlichen Berg-baugesellschaft COMIBOL (Corporacion Minera de Bolivia) die Lizenz für die Ausbeu-tung der Zinn-Minen am Berg Posokoni nahe der Stadt Huanuni. Gleichzeitig wurden Loherhöhungen für die Angestellten der staatlichen Minengesellschaft beschlossen und die Militärpräsenz gegen die "illegale Ausbeutung" des Bergbaus durch die Genossen-schaftsmitglieder erhöht. Letztlich stellte die Regierung in Aussicht, zusätzliche Investi-tionen zur Produktionssteigerung zu tätigen.
Das Dekret 28901 wurde nach dem so genannten "schwarzen Oktober" 2006 beschlos-sen. Damals entwickelte sich ein Konflikt zwischen den Minenarbeitern des staatlichen Unternehmens COMIBOL und den auf eigene Rechnung arbeitenden Genossenschafts-mitgliedern um den Zugang zu den ertragsreichsten Schürfstellen. Die Genossenschaftler wurden von den Angestellten der COMIBOL beschuldigt, das Metall aus den Minen zu stehlen. Es kam zum bewaffneten Kampf, der mit 18 Toten und 80 Schwerverletzten endete.
Die staatliche Firma COMIBOL wurde 1952 durch den Zusammenschluss der drei größ-ten Zinn-Gesellschaften Boliviens gegründet. Sie umfasste 21 Minengesellschaften, mehrere Ersatzteilfabriken, Kraftwerke und eine Eisenbahn. Außerdem stellte die Firma Schuleinrichtungen für 60.000 Kinder der Minenarbeiter, Wohnunterkünfte für die Bergarbeiterfamilien und auch Krankenhäuser zur Verfügung. Mitte der 90er Jahre kam es auf Grund sinkender Weltmarktpreise für Zinn zur Schließung der COMIBOL. Das Unternehmen musste 90 % der Arbeiter entlassen. Die Minen wurden seither von neu gebildeten, auf eigenes Risiko arbeitenden Kooperativen bewirtschaftet.
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Kinderrechte auf dem Prüfstand
Aufrüttelnde Berichte von Kindersklaven und Gefängniskindern

In den letzten Wochen wurde die bolivianische Öffentlichkeit durch Berichte über Kin-derhandel und weitere unmenschliche Praktiken gegenüber Kindern und Jugendlichen alarmiert. An den Grenzen zu den großen Nachbarstaaten Argentinien, Brasilien und Peru werden schwere Verletzungen der Kinderrechte begangen und von Vertretern der Menschenrechte angeprangert, ohne dass die zuständigen Behörden bisher in der Lage sind, der Probleme Herr zu werden. Auch das alte bolivianische Problem der Gefäng-niskinder ruft nach neuen Lösungen.
Kinder, die ihr Glück in der Fremde versuchen
An der Grenze zu Argentinien gibt es einen ständigen Strom von Kindern und Jugendli-chen, die in Begleitung von Familienangehörigen oder auf eigene Faust versuchen, die Grenze zu überwinden. In vielen Fällen gelingt es ihnen, auch unkontrolliert von der Polizei auf Schleichwegen das Nachbarland zu erreichen. Ein offizielles Register der Passanten gibt es ohnehin nicht, sondern es werden bei erfolgreichen Kontrollen nur Einzelfälle "registriert". Auf der internationalen Brücke von Yacuiba (Dep. Tarija) gibt es einen intensiven Grenzverkehr. Unter der Masse von Waren und Personen, die die Brücke passieren, befinden sich alltäglich auch Minderjährige, die mit oder ohne offi-zielle Erlaubnis die Grenze überschreiten und danach im Nachbarland ausgebeutet wer-den. Der Fall eines 10-jährigen Mädchens wurde bekannt, die von ihren eigenen Eltern, die nach Buenos Aires emigriert waren, um dort Arbeit zu finden, regelrecht "zur Strafe" gefoltert wurde (schwere Verletzungen durch Verbrennungen, Tritte in den Bauch, Rei-ßen an den Ohren etc.), weil sie sich weigerte, "ihre" Arbeit zu verrichten. Ein sechsjäh-riges bolivianisches Mädchen wurde in Buenos Aires vom Sohn des Fabrikbesitzers, bei dem die Eltern arbeiteten, auf furchtbare Weise vergewaltigt und mit schweren Verlet-zungen im Vaginalbereich in letzter Minute gerettet. Aber die Eltern "entführten" ihr eigenes Kind aus dem behandelnden Krankenhaus und machten so aus Angst vor mögli-chen Folgen eine polizeiliche Anzeige gegen den Täter unmöglich!

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