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Land
in Sicht?
Die Verfassungsgebende Versammlung hat endlich mit ihrer Arbeit begonnen
Nach sieben Monaten ebenso end- wie fruchtloser Debatten konnten sich
die Abgeordneten der Verfassungsgebenden Versammlung auf ein internes
Reglement und damit auf einen Abstimmungsmechanismus einigen. Damit sind
die Verfahrensfragen weitgehend geklärt. Die Wochen danach standen
im Zeichen der Bürgerbeteiligung: Bis Ende März wurden die verschiedenen
Vorschläge und Forderungen zivilgesellschaftlicher Gruppen eingeholt.
Mehr als 3000 an der Zahl. Auch die Exekutive hat inzwischen ihr politisches
Projekt vorgestellt, den Estado Unitario Plurinacional, der zum Unmut
der urbanen Bürgerkomitees neben den regionalen Autonomien starke
lokale Selbstbestimmungsrechte vorsieht. Nun verbleiben noch 120 Tage
für die eigentliche Arbeit: der Redaktion des Verfassungstextes.
Nicht wenige sagen schon jetzt eine Verlängerung der Versammlung
voraus, da die verbleibende Zeit viel zu kurz für die noch ausstehende
Arbeit scheint. Andere haben bereits Widerstand gegen eine mögliche
Fristenverschiebung angekündigt.
Licht am Horizont
Nach mehreren Monaten der Untätigkeit dämmerte mit der Einrichtung
der Arbeitsausschüsse bereits Mitte Januar ein schwaches Licht am
Horizont des verfassungsgebenden Prozesses. Einstimmig votierten die Abgeordneten
für die Bildung von 21 Kommissionen, deren Teilnehmerzahl je nach
Wichtigkeit des Arbeitsbereiches variiert. Mit 25 Teilnehmern ist der
Ausschuss, der sich mit der Einführung der Autonomien auseinandersetzt
("Autonomías departamentales, provinciales, municipales e
indígenas, descentralización y organización territorial"
ist der volle Name), der größte. Es folgen die Kommissionen
für "Bildung und Interkulturalität", "Erneuerbare
Ressourcen, Land, Umwelt und Territorium" sowie der Ausschuss für
die "Reform der staatlichen Strukturen" mit jeweils 17 bzw.
15 Mitgliedern. Die kleinsten Arbeitsgruppen sind mit sieben Abgeordneten
u. a. jene, die sich mit der Kokathematik und der nationalen Sicherheit
beschäftigen werden.
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(Der vollständige Artikel ist in
der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
Rohstoffe,
Industrie und Infrastruktur
Der indische Konzern "Jindall Steel and Power" erhält den
Zuschlag für das Eisenerzprojekt Mutún
Nach langem Tauziehen um die
Vergabe der Rechte für die Ausbeutung der Eisenerzvorkommen von
Mutún hat sich der indische Konzern "Jindall Steel and Power"
gegen die starke internationale Konkurrenz aus Brasilien, China und Europa
durchgesetzt. Die Inder haben sich verpflichtet, nicht nur das Eisenerz
aus der Mine abzubauen, sondern auch ein Stahlwerk errichten. Erstmals
wird Bolivien damit nicht nur Rohstoffe, sondern auch Fertigprodukte exportieren.
Mutún ist eine der wichtigsten Eisenerzlagerstätten der Welt.
Sie befindet sich im Südosten von Bolivien in der Provinz German
Busch, 27 km entfernt von Puerto Suarez im Departement Santa Cruz. Mutún
liegt in einer Hügellandschaft, die 200 bis 800 Meter über dem
Meeresspiegel liegt. Es umfasst ein Areal von 65 km2. Das Gesamtvorkommen
an Eisenerz wird auf 40 Mrd. Tonnen geschätzt. Jindall hat die vertraglichen
Rechte zum Abbau der Hälfte dieser Menge. Das Gebiet von Mutún
grenzt an die brasilianische Eisenerzlagerstätte Urucum, die für
die Roheisenproduktion in Brasilien von großer Bedeutung ist.
Hohe Weltmarktpreise für Eisenerz steigern die Attraktivität
der Minen
Bereits seit 1848 ist bekannt, dass im Berg Mutún Eisenerz lagert.
Aber erst 1956 wurden erste Studien über die Ausbeutung der Eisenmine
von der staatlichen Corporación Minera de Bolivia (COMIBOL) und
dem Servicio Geologico Boliviano (GEOBOL) angefertigt. Bis 1993 hat die
Empresa Metalurgica del Oriente (EMEDO), die eine Tochter der COMIBOL
ist, rd. 350.000 Tonnen konzentrierten Metalls abgebaut. Das Eisenerz
wurde nach Argentinien und Paraguay exportiert und dort zu Eisen bzw.
Stahl weiter verarbeitet. Technologische Schwierigkeiten beim Abbau des
Eisenerzes sowie die mangelhafte Transportinfrastruktur verhinderten eine
profitable Ausbeutung der Mine und sorgten letztlich für die Einstellung
der Arbeiten. Allerdings gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass
die damaligen Weltmarktpreise um ein vielfaches niedriger waren als heutzutage.
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(Der vollständige Artikel ist in
der aktuellen Ausgabe zu lesen.)
Warum
von einer wirklichen Verstaatlichung des Erdgassektors keine Rede sein
kann
Was als eine begeisterte "Verstaatlichung"
begann, stellte sich vielmehr als eine Reform der Versteuerung der Ölproduktion
heraus. Es war klar, dass Bolivien nicht das Geld hatte, um die Unternehmen
zu entschädigen, weshalb weder eine Enteignung noch eine effektive
Kontrolle der Einrichtungen und Besitztümer der Ölfirmen angeordnet
wurde. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Volksbefragung
vom 18. Juli 2004 dekretierte die bolivianische Regierung die Wiederaneignung
der im Lande produzierten Kohlenwasserstoffe durch ihre Verstaatlichung
(Dekret Nr. 28701). Das Dekret setzt eine Frist von 6 Monaten ab dem 1.
Mai 2006 fest, um die Verträge mit den Ölfirmen entsprechend
der gesetzlichen und verfassungsmäßigen Vorgaben zu erneuern.
Sollten die Ölfirmen keine neuen Verträge unterschreiben, wird
ihnen die Erlaubnis zur Ölförderung im Lande entzogen.
Im Rahmen des Konzeptes der "Wiederaneignung", setzt das Dekret
in Paragraph 2 fest, dass der staatlichen YPFB (Yacimientos Petrolíferos
Fiscales Bolivianos) die gesamte Kohlenwasserstoffproduktion im Lande
überantwortet und von ihr im Namen des Staates verkauft wird. Von
den erhaltenen Nettoeinnahmen (die YPFB muss die Fracht und andere Kosten
zur Erreichung der Märkte zahlen), sind 50% für den Staat. Von
den übrigen 50% soll ein Teil zur Zahlung der entstandenen Kosten
an die ölfördernde Firma gezahlt werden. Diese Kosten, die außerdem
noch die Erforschungskosten und die Abschreibung des Firmenvermögens
miteinschließen, müssen von der YPFB genehmigt werden. Von
dem Überschuss soll ein Teil als Gewinn an die Ölfirma und ein
anderer an YPFB gehen. Diese Aufteilung muss Fall für Fall je nach
Produktionsvolumen und dem Preisstand für Gas und Öl ausgehandelt
werden.
Doch in den neu genehmigten Verträgen (mit Ausnahme von 4) wird nicht
festgesetzt, welcher Prozentsatz von den nach der Zahlung der 50% an den
Staat zur Verfügung stehenden Einnahmen zur Kostendeckung an die
Unternehmen verwendet werden kann. In einigen Verträgen wird sogar
von der Verwendung der gesamten 50% gesprochen. In diesem Fall würde
keine Marge für den Gewinn der Unternehmen, und noch weniger für
die YPFB übrig bleiben.
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Industrialisierung
der Koka
Ein bolivianischer Weg aus dem Drogendilemma
"Seit Jahrtausenden durchziehen
Kokafelder die Hänge der bolivianischen Anden. In den Augen der westlichen
Welt wächst hier nichts anderes als der Rohstoff für Kokain.
Ein Irrtum, mit dem Bolivien aufräumen will. Es will der Welt begreiflich
machen, dass ihre heilige Koka-Pflanze keine Droge sondern ein Teil der
Andenkultur ist. Die Bemühungen, die Koka auszurotten, empfinden
die Menschen als große Ungerechtigkeit, als Zeichen von Geringschätzung
und Einmischung in die inneren Angelegenheiten ihres Landes."
"Koka ja - Kokain nein" So das Credo von Evo Morales Ayma zu
skizzierter Problematik. Mit dem Slogan "Koka ist nicht gleich Kokain"
trifft Boliviens indigener Präsident den Nerv seines Volkes, das
nach Jahren erbitterter Kämpfe gegen eine zwangsverordnete drastische
Koka-Ausrottungspolitik die fortwährende Stigmatisierung der andinen
Kultpflanze nicht länger hinnehmen will.
Koka - "Fluch und Segen"
Wiener Konvention 1961 / WHO-Statement 1995
Im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge der "Wiener Konvention
von 1961" schufen die Vereinten Nationen eine "Einheitskonvention",
der zufolge diverse Drogenabkommen aus dem frühen 20. Jahrhundert
abgelöst wurden. 1988 wurde das geschaffene UN-Drogen-Kontrollsystem
ratifiziert. Die Koka-Pflanze steht seit 1961 gemeinsam mit Heroin und
Kokain auf dem Index der "Liste 1" verbotener gefährlicher
Suchtsubstanzen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Besagter
UN-Konvention zufolge gilt Koka als "psychotropische Pflanze ("la
coca es una planta psicotrópica") und als Synonym der harten
Droge Kokain. Bemühungen um eine "Legalisierung" des Koka-Blattes
hatten bislang keinen Erfolg.
"Solange keine "internationale Entkriminalisierung" stattgefunden
hat, ist ein "Segen der Kokapflanze" im Spiegel der öffentlichen
Meinung wohl eher nicht erkennbar", so der Tenor eines Kommentars
im Rahmen einer ARTE-Reportage zum Thema "Bolivien: Koka ja, Kokain
nein".1 Der Zeitpunkt für ein "Umdenken" der Internationalen
Gemeinschaft im Hinblick auf mannigfach angeführte nutritive wie
pharmakologische Vorzüge der Pflanze scheint noch nicht reif zu sein.
Auch wenn die Weltgesundheitsbehörde (WHO) bereits 1995 feststellte:
"Der Konsum von Cocablättern scheint keine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen zu haben, hingegen erfüllt er positive therapeutische,
religiöse und soziale Funktionen für die andine Urbevölkerung."
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Deutsche
Hilfe nach Überschwemmungen im Beni-Gebiet
Tagelange schwere Regenfälle
Ende Februar haben weite Flächen des Beni-Departements unter Wasser
gesetzt. Präsident Evo Morales hat drei Provinzen der Region zum
Katastrophengebiet erklärt. Die Gesundheitsbehörden sehen lebensbedrohliche
Risiken durch einen Anstieg des Dengue-Fiebers und Ausbreitung von Malaria.
Inzwischen ist eine große Hilfsaktion von mehr als 20 Ländern
und internationalen Organisationen angelaufen. Die Bundesrepublik Deutschland
beteiligt sich daran mit 300.000 US-Dollar Soforthilfe und der Entsendung
von Trinkwasser-Experten des Technischen Hilfswerks (THW).
Von den schwersten Überflutungen seit 25 Jahren sind nach Regierungsangaben
rund 340.000 Menschen betroffen. 40 % des Departements Beni standen zeitweise
unter Wasser. Betroffen von den Auswirkungen des Phänomens El Niño
einschließlich Schlamm und verseuchten Brunnen war insgesamt bis
zu 65 % des Territoriums. Mehrere tausend Menschen leben nach wie vor
in Notunterkünften. Decken, Zelte, Lebensmittel und Medikamente
wurden zumeist per Flugzeug ins Katastrophengebiet gebracht. Der Schaden
ist kaum zu ermitteln. Die Handelskammer von Santa Cruz schätzt die
Verluste allein in der Viehzucht auf rund 100 Millionen Dollar.
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